Boots­haft­pflicht­versicherung

  • Inklusive Ansprüche mitver­sicher­ter Per­sonen
    z. B. der Crew
  • Bis zu 10 Mio. Euro De­ckungs­summe
    Für Personen­ und Sachschäden
  • Erfüllung der gesetz­lichen Auf­lagen
    Im europäischen Ausland
Gothaer Bootshaftpflicht: Junge Leute genießen einen Segel-Törn an der Spitze eines Segelboots



Was ist eine Boots­haft­pflicht­ver­siche­rung?

Die Bootshaftpflicht­ver­siche­rung bietet Deckung für Schäden, die Eigen­tümer*in, Gäste oder Be­satzungs­mitglieder gegen einen Dritten in Ver­bindung mit der Nutzung des Schiffes ver­ur­sacht haben.

Ein Beispiel: Sie besitzen ein Segelboot. Da es sehr stürmisch ist, schrammen Sie bei der Einfahrt in die Anlegestelle ein anderes Boot. Dieses muss daraufhin auf einer Seite neu lackiert werden. Ihre Bootshaftpflicht übernimmt die Kosten der Lackierung. Ihr eigenes Boot ist auch verschrammt. Diese Kosten übernimmt die Bootshaftpflicht nicht - nur die des Geschädigten, nicht die des Schädigers.

Vorteile der Gothaer Boots­haftpflicht

Umfangreicher Haft­pflicht­schutz

Wer anderen einen Schaden zu­fügt, haftet not­falls mit seinem ganzen Ver­mögen. Die Boots­haft­pflicht ersetzt alle Schä­den, die aus dem Besitz, Führen, Halten und Ge­brauch des ver­sicher­ten Bootes ent­stehen. Außer­dem wehrt sie un­be­rech­tigte Scha­den­ersatz­an­sprüche ab.

Kommt es zu einem Rechts­streit, führen wir den Prozess für Sie und tragen die Kosten.

Wählbare Deckungs­summen: Fünf oder zehn Mio. Euro pauschal für Per­so­nen- und Sach­schä­den sowie 100.000 Euro für Ver­mö­gens­schäden.

Schutz für Bootsführer*in und Crew

Ob bei Personen­schäden, Sach­schä­den oder Un­fäl­len – mit unse­rer Boots­haft­pflicht sind Sie auf jedem Törn opti­mal ab­ge­sichert. Und das rund um den Glo­bus.

Geschützt sind nicht nur Sie als Halter*in, sondern auch der/die Boots­führer*in sowie Crew­mit­glie­der. An­sprüche der ver­sicher­ten Per­so­nen unter­ein­ander sind eben­falls mit­ver­sichert.


Weitere Informationen zur Gothaer Boots­haft­pflicht­versicherung

Ausgeschlossene Schäden

  • Schäden, die der/die Ver­siche­rungs­nehmer*in selbst erleidet
  • Schäden, die der/die Ver­siche­rungs­nehmer*in vor­sätz­lich her­bei­führt
  • Schäden, die der/die Ver­siche­rungs­nehmer*in nahen An­ge­höri­gen zufügt (zum Bei­spiel Ehe­gatte oder Ehe­gattin, min­der­jäh­rige Kinder)
  • Geldstrafen und Bußgelder

Kosten

Bei den Kosten kommt es darauf an, wel­cher Boots­typ ver­sichert wer­den soll, also ob Motor­boot, Segel­boot, Motor­yacht oder Segel­yacht. Weiter­hin sind Bau­jahr, Preis des Bootes, An­zahl der Mo­toren sowie deren Leis­tungen aus­schlag­ge­bend für die Be­rech­nung. Bei Segel­booten oder Segel­yach­ten ist zu­sätz­lich die Segel­fläche in Qua­drat­metern an­zu­ge­ben.

Ausschlaggebend für den Preis der Boots­haft­pflicht­ver­siche­rung ist außer­dem der Grad der ge­wünschten Ab­sicherung – oder bes­ser: des Deckungs­um­fangs. Bei der Gothaer kön­nen Sie zum Bei­spiel Deckungs­sum­men von vier oder zehn Millio­nen Euro pau­schal für Per­so­nen- und Sach­schä­den sowie 100.000 Euro für Ver­mö­gens­schä­den wählen.

Vorgehen im Schadensfall

  • Melden Sie jedes Schaden­ereignis, das einen Haft­pflicht­an­spruch zur Folge haben könnte, schrift­lich – spä­tes­tens inner­halb einer Woche
  • Bitte schildern Sie die Um­stände genau, die zu dem Scha­den ge­führt haben
  • Leisten Sie keine Zah­lung ohne vor­heri­ge Ab­sprache mit uns. Und sa­gen Sie keines­falls, dass Sie Schuld haben
  • Erheben Sie sofort Wi­der­spruch gegen einen gegen Sie be­an­trag­ten gericht­lichen Mahn­be­scheid. Infor­mie­ren Sie uns um­gehend
  • Teilen Sie uns sofort mit, wenn gegen Sie ein An­spruch ge­richt­lich gel­tend ge­macht wird. Das Gleiche gilt im Falle eines Arres­tes, einer einst­wei­li­gen Ver­fü­gung oder eines Be­weis­siche­rungs­ver­fahrens

Bootshaftpflichtver­siche­rung online ab­schließen

Sie möchten Ihre Freizeit auf dem Was­ser ge­nie­ßen und bei einem Scha­den finan­ziell gut ab­ge­sichert sein? Mit der Gothaer Boots­haftpflicht können Sie sich welt­weit auf Ver­siche­rungs­schutz zum günstigen Bei­trag ver­lassen.

Services rund um die Boots­haft­pflicht­ver­sicherung

Versicherungsbestäti­gung für Fahr­ten im Ausland

In einigen Ländern ist eine Haft­pflicht­ver­siche­rung gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Dies müssen Sie mit einer Ver­siche­rungs­be­stäti­gung nach­weisen. In Italien wird auch ein Zer­tifi­kat für einen Tran­sit­trans­port auf der Straße be­nötigt.

Wir stellen Ihnen die benötigte Ver­siche­rungs­be­stäti­gung Ihrer Boots­haft­pflicht auf Wunsch gerne schnell und kos­ten­los aus.

Besonders bei Fahrten ins Aus­land sollten Sie darauf achten, dass Sie aus­reichend hohe Deckungs­summen ge­wählt haben. Fünf Mio. Euro reichen meist aus, nur in Italien sind für Boote mit Motor 7,75 Mio. Euro vor­ge­schrieben.

Versicherungsbedin­gun­gen der Gothaer Boots­haftpflicht

Bootshaftpflicht (AVB)

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Haben Sie noch Fragen zur Boots­haft­pflicht­versicherung?

Sie möchten sich mit der Gothaer Haft­pflicht für Boote und Segel­boote zu­ver­lässig ab­sichern? Sie haben noch offene Fragen oder brau­chen wei­tere Informa­tionen? Wir be­raten Sie gerne per­sön­lich oder tele­fo­nisch!

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Häufige Fragen zur Boots­haft­pflicht

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